Das Thema IGeL wird in den letzten Wochen kontrovers diskutiert. Man hat allerdings den Eindruck, dass sich ein "Grundton" in die Diskussionsbeiträge einschleicht, der Ärzten prinzipiell rein wirtschaftliche Interessen unterstellt. Mann/Frau sollte sich einmal wieder daran erinnern, dass die IGeL aufgrund der eingeschränkten Kostenübernahme durch die Krankenkassen entstanden sind. Sie sind das Ergebnis der Kürzungen und Deckelung der Gesundheitsausgaben in den letzten Jahrzehnten. Dass der Patient ein umfassendes Recht auf Information und Aufklärung hat ist nicht nur unbestritten sondern oberstes Gebot. Doch muss auch zur Kenntnis genommen werden, dass es sich hier um mündige Bürger handelt, die zum einen selbstverantwortlich Gesundheitsvorsorge betreiben und zum anderen eigenverantwortlich Handeln. In dem Moment, in dem ein Patient beim Arzt eine individuelle Gesundheitsleistung in Anspruch nimmt ist er nicht nur Patient, sondern auch Kunde und damit Träger der Kaufentscheidung. Warum wird in den letzten Wochen ständig nach Möglichkeiten gesucht, den Teil des „Wettbewerbs“ der sich im Gesundheitssystem etabliert hat, wieder in staatliche Aufsicht, Kontrolle und „Entmündigung“ zu transferieren. Wer Ärzten, die zur heutigen Zeit klein bis mittelständische Unternehmen führen und dafür die Verantwortung tragen, vorwirft betriebswirtschaftlich verantwortlich zu Handeln und Einnahmemöglichkeiten, die sich bieten zu nutzen, der kann auf der anderen Seite nicht ständig von Wettbewerb sprechen.
Prinzipiell gilt, wer sich von seinem Arzt Informationen, Rat und Hilfe zu allgemeinen Themen der Gesundheitsvorsorge, Prävention und Gesundheitserhaltung holt, sollte – vorausgesetzt seine Krankenkasse bietet ähnliches nicht an – dafür auch angemessen zur Kasse gebeten werden. Wenn sich daraus Behandlungen ergeben, die von den gesetzlichen Kassen nicht bezahlt werden weil sie der Streichorgie zum Opfer gefallen sind, gilt erst Recht: Leistung – Rechnung – Zahlung. Das ist nicht nur legitim, es ist auch für den Berufsstand der Ärzte eine Möglichkeit ihr Können, ihre Qualifikation über den sehr begrenzten Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinaus anzubieten und wer eine Leistung anbietet, sollte dafür bezahlt werden!
Das es vereinzelt zu Auswüchsen kommt, ist keine branchenspezifische Erscheinung. Aber ist es nicht der Verbraucher, der selbstbewusst darauf reagieren, sich zur Wehr setzen und Entscheiden kann?! – So wie in allen anderen Bereichen des täglichen Konsum – oder kommt im Segment des privatwirtschaftlichen Konsums demnächst auch ein Paradigmenwechsel in Sachen Informationspflicht der Hersteller – Frau Aigner?
Selbstzahlerleistungen: Aigner lehnt verbindliche IGeL-Liste ab
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